Kosten

Wer übernimmt die Kosten einer Psychotherapie?

Die Kostenübernahme der Psychotherapie durch Ihre private Krankenversicherung ist möglich, sofern eine psychotherapeutische Behandlung in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist. Die Höhe der Erstattung hängt vom jeweiligen Tarif ab. Mein Tipp: Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen vor Beginn der Psychotherapie, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Liegt das Stundenhonorar über dem erstattungsfähigen Höchstsatz, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen. 

Wie läuft die Bezahlung ab?

Privatversicherte Patient:innen gehen i.d.R. in Vorleistung, also zahlen zuerst die Rechnung und reichen die sie dann bei der PKV ein, um eine Erstattung zu erhalten. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Alle Regelungen werden zudem in der Behandlungsvereinbarung, die am Anfang der Therapie getroffen wird, festgehalten.

Wie viel kostet die Therapie?

Die Kosten für Psychotherapie bei Privatversicherten sowie die Kostenerstattung durch die PKV oder Beihilfe richten sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Seit Juli 2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfestellen von Bund und Ländern (weitere Informationen auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer). Nachfolgend finden Sie eine transparente Übersicht über Leistungen, GOP-Ziffern und Kosten der Psychotherapie.

Psychotherapeutische Sprechstunde (50 Minuten)

  • Abrechnung: 2 × GOP „812 analog“ (2,3-facher Satz)

  • Kosten: 134,06 €

  • Maximal: 3 Sitzungen

  • Ziel: Diagnosefindung und Indikationsstellung

Probatorische Sitzungen (50 Minuten)

  • Abrechnung: GOP 870 (2,3-facher Satz)

  • Kosten: 100,55 €

  • Maximal: 4 - 5 Sitzungen 

  • Ziel: Klärung der Therapieziele und Aufbau der therapeutischen Beziehung

Psychotherapeutische Akutbehandlung (50 Minuten)

  • Abrechnung: 2 × GOP „812 analog“ (2,3-facher Satz)

  • Kosten: 134,06 €

  • Maximal: 12 Sitzungen

Psychotherapeutische Kurzzeittherapie (50 Minuten)

  • Abrechnung: 2 × GOP „812 analog“ (2,3-facher Satz)

  • Kosten: 134,06 €

  • Maximal: 24 Sitzungen

Psychotherapeutische Langzeittherapie (50 Minuten)

  • Abrechnung: GOP 870 (2,3-facher Satz)

  • Kosten: 100,55 €

  • Maximal: 60 Sitzungen insgesamt (inklusive vorheriger Kurzzeittherapie)

Zusätzlich zu probatorischen Sitzungen, Akutbehandlung sowie Kurz- und Langzeittherapie werden folgende Leistungen berechnet:

  • Aktueller psychischer Befund (zusätzlich zur probatorischen Sitzung, Akutbehandlung, Kurzzeittherapie und Langzeittherapie):
    GOP „801 analog“: 33,52 €

  • Biographische Anamnese (einmal pro Behandlung):
    GOP 860 (2,3-facher Satz): 123,33 €

  • Psychodiagnostische Testbatterie (3 Tests):
    GOP „855 analog“: 75,75 €

Psychotherapie für Selbstzahlende

Sie können auch unabhängig von Ihrer Krankenkasse die Therapie selbst bezahlen. Das Stundenhonorar für Selbstzahlende orientiert sich an der GOP (siehe oben). Abweichungen sind möglich.

Psychologische Beratung

Psychologische Beratung ist in der Regel keine Kassenleistung, die Kosten werden daher von Ihnen selbst übernommen. Das Stundenhonorar beträgt 134,06 €. Abweichungen sind möglich.